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   BPatG, 15.03.2002 - 5 W (pat) 3/01   

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BPatG, 15.03.2002 - 5 W (pat) 3/01 (https://dejure.org/2002,12321)
BPatG, Entscheidung vom 15.03.2002 - 5 W (pat) 3/01 (https://dejure.org/2002,12321)
BPatG, Entscheidung vom 15. März 2002 - 5 W (pat) 3/01 (https://dejure.org/2002,12321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 142
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 04.10.2000 - 10 W (pat) 705/00
    Auszug aus BPatG, 15.03.2002 - 5 W (pat) 3/01
    a) Im angefochtenen Beschluß ist allerdings hierzu auf die Entscheidung vom 4. Oktober 2000 in der Gebrauchsmuster-Beschwerdesache 10 W (pat) 705/00 verwiesen.
  • BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 715/00
    Ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung im Sinne des § 7 Absatz 2 GeschmMG ist - entsprechend der im Recht der gewerblichen Schutzrechte allgemein geltenden engen Auslegung des Begriffs der öffentlichen Ordnung (vgl Benkard, Patentgesetz, 9. Aufl, § 2 Rdnr 5; Schulte, Patentgesetz, 6. Aufl, § 2 Rdnr 17; Singer/Stauder, EPÜ, 2. Aufl, Art. 53 Rdnr 11; Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl, § 8 Rdnr 264) - nur zu bejahen, wenn tragende Grundsätze der Rechtsordnung verletzt werden (vgl Nirk/Kurtze, GeschmMG, 2. Aufl, § 7 Rdnr 15; Eichmann/v. Falckenstein, GeschmMG, 2. Aufl, § 7 Rdnr 72; zum Verstoß gegen die öffentliche Ordnung im Gebrauchsmusterrecht vgl BPatG GRUR 2003, 142 - Europaemblem).

    Denn schon im Markenrecht existieren die Eintragungsverbote gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 6 (Marken, die staatliche Hoheitszeichen enthalten) und § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG (Marken, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen) unabhängig voneinander, ohne dass angenommen werden kann, dass ein Unterfallen unter das erstere zwingend ein Unterfallen unter das letztere Eintragungsverbot bedeutet (vgl im einzelnen dazu die Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2001, GRUR aaO, - Schlüsselanhänger; 10 W (pat) 703/00 - Magischer Würfel; 10 W (pat) 710/00 - Euro-Billy und vom 9. Juli 2001 BPatGE 44, 148 - Tasse mit Gelddarstellungen - alle veröffentlicht in JURIS; vgl auch BPatG GRUR 2003, 142 - Europaemblem).

  • BPatG, 12.12.2002 - 10 W (pat) 716/01

    Geschmacksmusterbeschwerde: Abwandlung eines Verkehrszeichens - Öffentliche

    Ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung im Sinne des § 7 Absatz 2 GeschmMG ist - entsprechend der im Recht der gewerblichen Schutzrechte allgemein geltenden engen Auslegung des Begriffs der öffentlichen Ordnung (vgl. Benkard, Patentgesetz , 9. Aufl., § 2 Rdn. 5; Schulte, Patentgesetz , 6. Aufl., § 2 Rdn. 17; Singer/Stauder, EPÜ, 2. Aufl., Art. 53 Rdn. 11; Althammer/Ströbele, Markengesetz , 6. Aufl. § 8 Rdn. 264) - nur zu bejahen, wenn tragende Grundsätze der Rechtsordnung verletzt werden (vgl. Nirk/Kurtze, GeschmMG , 2. Aufl. § 7 Rdn. 15; Eichmann/v. Falckenstein, GeschmMG , 2. Aufl., § 7 Rdn. 72; zum Verstoß gegen die öffentliche Ordnung im Gebrauchsmusterrecht vgl. BPatG GRUR 2003, 142 - Europaemblem).
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